07.01.2020

Elterninformationen zum Lernen im Januar

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,



zunächst wünsche ich Ihnen und Euch von Herzen ein gutes und gesundes neues Jahr und hoffe sehr, dass die Winterferien für Sie alle erholsam und voller Freude waren.
Leider hat uns Corona weiter fest im Griff und Sie und Ihr wisst aus den Medien, dass die Schule am Montag, den 11.1.2021 nicht starten wird.
Statt dessen haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin folgende Regelungen beschlossen:

- "Der Präsenzunterricht wird ab sofort bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt." An unserer Schule werden alle Schülerinnen ab Mittwoch, den 13.1.2021 per Webweaver im Homeschooling unterrichtet. Sollte es Probleme beim Login geben, wenden Sie sich bitte umgehend an die KlassenlehrerInnen bzw. per E-mail an Herrn Wiemers (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.).
Leider haben wir von der Stadt noch immer nicht die angeforderten Endgeräte für unsere SchülerInnen erhalten, so dass Sie sich derzeit bitte noch mit anderen Lösungen behelfen müssen. Sobald die Geräte da sind, werden wir uns mit den entsprechenden Eltern in Verbindung setzen.

"Die Regelungen zur Aussetzung des Präsenzunterrichts sowie zur Erteilung des Distanzunterrichts gelten grundsätzlich auch für alle Abschlussklassen."
Bitte beachten Sie: Die Teilnahme am Distanzunterricht ist in allen Jahrgängen verpflichtend und die dort erbrachten Leistungen werden wie im Präsenzunterricht bewertet. Hierzu gehört auch die Teilnahme an digitalem Unterricht und an Konferenzschaltungen der Lerngruppen.

"Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder - soweit möglich - zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird."

"Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bieten jedoch ab Montag, den 11. Januar 2021, ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt vorliegen könnte (das Anmeldeformular ist als Anlage beigefügt). Die Betreuung findet zeitlich im Umfang des regulären Unterrichts- und Ganztags- bzw. Betreuungszeitraums, bei Bedarf auch unabhängig vom Bestehen eines Betreuungsvertrages statt."

Formular Betreuung bis zum 31 Januar 2021.pdf (Bitte Klicken)


Für die Theo-Hespers-Gesamtschule bedeutet dies: Falls Sie Ihr Kind für die Notbetreuung der Klassen 5 oder 6 anmelden müssen, nutzen Sie bitte das beigefügte offizielle Formular. Es findet eine Notfall-Betreuung in der Zeit von 8.30 bis 13.00 Uhr, im Bedarfsfall auch bis 15.15 Uhr statt. Bitte übersenden Sie uns das Formular bis Freitag, den 8.1.2021 um 15.00 Uhr unter Angabe der genauen Tage und Zeiten , an denen Sie unbedingt eine Betreuung für Ihr Kind benötigen an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. sowie an Ihre KlassenlehrerInnen.

"Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer Unterricht statt. [...] Diese Schülerinnen und Schüler nehmen - auch wenn sie sich in der Schule befinden - am Distanzunterricht ihrer jeweiligen Lerngruppe teil."

"Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in Förderschulen oder in Schulen des Gemeinsamen Lernens, der eine besondere Betreuung erfordert (z.B. in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung) muss diese in Absprache mit den Eltern auch in höheren Altersstufen sichergestellt werden (dies entspricht der SchulMail vom 21. Dezember 2020). Das Ministerium für Schule und Bildung geht davon aus, dass der Einsatz von Schulbegleitern/Integrationshelfern auch im häuslichen Umfeld beim Distanzunterricht gewährleistet wird."
Wenden Sie sich in diesem Fall bitte direkt an die für Sie zuständigen FörderschulkollegInnen sowie die KlassenlehrerInnen.

"Für Klassenarbeiten gilt: Grundsätzlich werden in den Schulen bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten und Klausuren geschrieben, da der Unterricht im 1. Schulhalbjahr eine ausreichende Basis für die Leistungsbewertung auf dem Halbjahreszeugnis geschaffen hat. Ausnahmen hiervon gelten für in diesem Halbjahr noch zwingend zu schreibende Klausuren und durchzuführende Prüfungen in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2 sowie den Klassen 12 und 13 der Beruflichen Gymnasien und den Abschlussklassen des Berufskollegs; hier können die nach APO-GOSt erforderlichen, wegen der Unterrichtsausfälle vor Weihnachten aber noch nicht geschriebenen Klausuren im Einzelfall unter Einhaltung der Hygienevorgaben der CoronaBetrVO im Präsenzformat geschrieben werden."

Noch einmal liegt eine herausfordernde Zeit vor uns allen. Wir wissen, dass das Lernen zuhause nicht immer einfach ist. Deshalb unterstützen wir Sie wie bisher nach besten Möglichkeiten. Bei Fragen und Problemen wenden Sie sich bitte immer zunächst an die KlassenlehrerInnen. Vor allem Ihr, liebe SchülerInnen, solltet Euch bitte nicht scheuen, jederzeit Kontakt zu Euren LehrerInnen aufzunehmen.
Auch unsere beiden SchulsozialarbeiterInnen - Frau Melanie Magry und Frau Mona - stehen Ihnen und Euch in dieser Zeit gerne zur Seite.
Bitte nutzen Sie diese Unterstützungsmöglichkeiten.

Wann immer es Fragen oder Unklarheiten gibt: Bitte sprechen Sie mit uns und wir finden gemeinsam eine Lösung hierfür.

Mit herzlichen Grüßen
Raphaela Hahn
Schulleiterin

 

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