Das Fach Katholische Religionslehre in der Sekundarstufe II

Die Fachkonferenz Katholische Religionslehre besteht aus sechs KollegInnen, von diesen unterrichten drei Kolleginnen in der Sekundarstufe II. In der Oberstufe kommen zumeist zwei Kurse mit jeweils ca. 20 Lernenden zustande, wobei ca. 20 Prozent nicht-katholische Schülerinnen und Schüler das Fach wählen.

Durch die Heterogenität der Schülerschaft und die damit zusammenhängenden unterschiedlichen lebensweltlichen Erfahrungen der Lernenden bedingt, nimmt der Katholische Religionsunterricht an unserer Schule die konkreten Lebensweltbezüge der Schülerinnen und Schüler in den Blick und integriert diese durchgängig in den Unterricht, um – darauf basierend – zur Erweiterung der Sach-, Methoden-, Urteils- und Handlungskompetenz beizutragen.

Methodisch greift das Fach Katholische Religionslehre zurück auf die Kompetenzen, die die Schülerinnen und Schüler, gestützt durch Projekt- und Methodentage, im Rahmen der Sek. I aufgebaut haben. Zu Beginn jeder Stufe (Einführungsphase, Q1, Q2) greifen Methodentage die Methodenschulung der Unter- und Mittelstufen oberstufenspezifisch auf (z.B.: Wie strukturiere und präsentiere ich einen Fachvortrag? Wie schreibe ich eine Facharbeit?) und tragen zur Integration der Quereinsteiger bei.

Die Darstellung der Unterrichtsvorhaben im schulinternen Lehrplan folgt dem Anspruch, sämtliche der im Kernlehrplan angeführten Kompetenzen abzudecken. Dies entspricht der Verpflichtung jeder Lehrkraft, alle Kompetenzerwartungen des Kernlehrplans zu bedienen und den Kompetenzerwerb der Lernenden sicherzustellen.

Diese Darstellung der Unterrichtsvorhaben erfolgt auf zwei Ebenen: der Übersichts- und der Konkretisierungsebene.

Im „Übersichtsraster Unterrichtsvorhaben“ (s. schulinternes Curriculum) wird die für alle Lehrerinnen und Lehrer gemäß Fachkonferenzbeschluss verbindliche Verteilung der Unterrichtsvorhaben dargestellt. Das Übersichtsraster dient dazu, den Kolleginnen und Kollegen einen schnellen Überblick über die Zuordnung der Unterrichtsvorhaben zu den einzelnen Jahrgangsstufen zu verschaffen. Ferner finden sich dort jeweils die im Kernlehrplan genannten Inhaltsfelder und inhaltlichen Schwerpunkte sowie – in Auszügen – übergeordnete und konkretisierte Kompetenzerwartungen, die für das jeweilige Unterrichtsvorhaben in besonderer Weise relevant sind.

Die übergeordneten und konkretisierten Kompetenzerwartungen in Gänze werden auf der Ebene der Darstellung des Unterrichtsvorhabens berücksichtigt. Um Spielraum für Vertiefungen, besondere Schülerinteressen, aktuelle Themen bzw. die Erfordernisse anderer besonderer Ereignisse (z.B. Praktika, Kursfahrten o.ä.) zu erhalten, wurden im Rahmen dieses schulinternen Lehrplans über verbindliche Vereinbarungen nur ca. 75 Prozent der zur Verfügung stehenden Unterrichtszeit verplant.

Die Fachkonferenz hat den Auftrag über verbindliche Vereinbarungen zu Unterrichtsvorhaben zu entscheiden. Dies schließt Verabredungen zu Themen, inhaltlichen Schwerpunkten und Kompetenzbezügen ein, kann sich aber darüber hinaus auch in unterschiedlicher Intensität auf inhaltliche und methodische Akzente der Unterrichtsvorhaben sowie Formen der Kompetenzüberprüfungen beziehen. Die Fachkonferenz legt die Reihenfolge der Unterrichtsvorhaben fest. Sie nennt ferner als Anregung weitere Ausgestaltungselemente, die formal durch entsprechende Hinweise (wie „z.B.“, „etwa“, „ggf.“ o.ä.) gekennzeichnet sind. Abweichungen von den angeregten Vorgehensweisen sind im Rahmen der pädagogischen Freiheit der Lehrkräfte jederzeit möglich.

Der Fachkonferenzbeschluss in seinem obligatorischen Teil ist bindend für alle Mitglieder der Fachkonferenz, gewährleistet so vergleichbare Standards und schafft eine Absicherung bei Lerngruppenübertritten, Lerngruppenzusammenlegungen und Lehrkraftwechseln. Darüber hinaus stellt die Dokumentation der verbindlichen Vereinbarungen Transparenz für Schülerinnen und Schüler und deren Eltern her.

 

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